Kieferchirurgie
Extraktion
Zahnärzte sind heute mehr denn je bemüht, die Zähne des Patienten möglichst lange zu erhalten. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Zahn nicht mehr zu retten ist. Der Zahn muss gezogen werden. Manchmal müssen sogar gesunde Zähne entfernt werden.
Häufigste Ursache: Karies und Parodontitis
Unbehandelte Karies mit der damit verbundenen Zerstörung der Zahnhartsubstanz und fortgeschrittene Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) sind die häufigsten Gründe für eine Zahnextraktion. Aber auch Brüche im Bereich der Zahnwurzel, unfallbedingte starke Lockerungen oder Infektionen der Zahnnerven beziehungsweise des umgebenden Knochens führen unter Umständen zum Verlust des Zahnes.
Entfernung bei Fehlstellung oder Platzmangel
Seltener müssen Zähne im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen, dann vor allem die kleinen Seitenzähne, entfernt werden. Auch bei Platzmangel zum Beispiel der Weisheitszähne oder im Rahmen einer prothetischen Behandlung kann die Entfernung von Zähnen nötig sein.
Vorbeugende Entfernung bei schweren Erkrankungen
Die Zahnentfernung kann auch im Rahmen der Behandlung bösartiger Erkrankungen und Tumoren notwendig sein, wenn eine Chemotherapie oder eine Unterdrückung der Immunabwehr des Körpers besteht oder therapeutisch geplant ist. Gleiches gilt für notwendige Bestrahlungen im Kopf- und Halsbereich, wenn der Kieferknochen im Strahlenfeld liegt. Betroffen hiervon sind vor allem Patienten mit Leukämien, Lymphomen, Organ- beziehungsweise Knochenmarktransplantationen, bösartigen Tumoren im Kopf- und Halsbereich. Durch die Behandlung können bei diesen Patienten auch kleine chronische Infektionen im Bereich der Zähne einen akuten und dramatischen Verlauf nehmen, so dass hieraus ein lebensbedrohlicher Zustand wird.
Da das Ziehen der Zähne in der Regel eine nicht rückgängig zu machende Behandlungsmethode ist, muss eine klare Indikation vorliegen und das Einverständnis von Ihnen hierfür eingeholt werden.
Wurzelspitzenresektion (WSR)
Macht ein Zahn mit einer vorhandenen Wurzelkanalfüllung Beschwerden oder kann eine Wurzelkanalbehandlung nicht abgeschlossen werden, kann eine Wurzelspitzenresektion des betroffenen Zahnes erforderlich werden, um den Zahn definitiv zu versorgen und beschwerdefrei in seiner Funktion erhalten zu können.
Die Operation erfolgt unter örtlicher Betäubung. Zunächst durchtrennt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die Knochenhaut. Dann klappt er das bedeckende Weichgewebe soweit ab, bis der Knochen frei zugänglich ist. Mit speziellen Knochenfräsen und unter sorgfältiger Kühlung erfolgt nun die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze, bis diese und das entzündlich veränderte Gewebe gut zu sehen sind. Der Zahnarzt kürzt die Wurzelspitze um zwei bis drei Millimeter (Resektion) und entfernt das Entzündungsgewebe. Nach der sorgfältigen Säuberung der entstandenen Knochenhöhle klappt der Operateur das Weichgewebe wieder zurück und vernäht es. Eine Röntgenaufnahme beendet den Eingriff und ermöglicht eine nochmalige Kontrolle der Wurzelkanalfüllung und der erfolgten Resektion.